Zukunftsfonds für Startups und Fondsstandortgesetz

Um Startups in ihrer Finanzierung zu unterstützen, ruft CDU/CSU-Fraktion zu einer zweckmäßigen Regelung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung auf. Das Statement der Stellvertretenden Vorsitzenden findest du hier. 

Am 24. März wurde es offiziell. Die Bundesregierung hat die KfW beauftragt, den Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien, kurz Zukunftsfonds, umzusetzen und zu verwalten. Der Zukunftsfonds geht auf eine Initiative der CDU/CSU-Bundesfraktion zurück und soll den wachsenden Kapitalbedarf bei Startups decken. Außerdem hat der Bundestag am 26. März über das Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland beraten. Steuerliche und aufsichtsrechtliche Maßnahmen sollen darin geregelt werden. Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU gibt sich mit dem Gesetzentwurf allerdings noch nicht zufrieden. Vor allem die Regelungen hinsichtlich der Mitarbeiterkapitalbeteiligung hätten Verbesserungsbedarf. In einem Statement äußerte sich die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, zu den Zukunftsfonds und dem Fondsstandortgesetz. Dabei betonte sie die Wichtigkeit von Startups. Sie findet, dass diese durch den ‘Deep Tech Future Fund’ und der Mitarbeiterkapitalbeteiligung gestärkt werden müssen. An den Bundesfinanzminister Scholz appelliert sie, einer solchen Beteiligung nicht im Weg zu stehen, damit Startups besser durchstarten können. 

CDU/CSU macht sich für junge Gründerinnen und Gründer stark

Nadine Schön meint: „Wir müssen nach vorne schauen, obgleich uns die Pandemie-Bekämpfung gerade viel abverlangt. Es geht darum, wie wir aus der Krise gestärkt hervorgehen, um den Standort Deutschland für Unternehmen zu stärken. Startups spielen dabei eine große Rolle, denn Gründerinnen und Gründer sind sehr gut darin, schnell auf neue Situationen zu reagieren. So erweisen sich viele Startups derzeit als wichtiger Innovationsmotor für Wirtschaft und Verwaltung. Sie entwickeln beispielsweise digitale Angebote für den Bildungs- und Gesundheitsbereich oder verhelfen dem Einzelhandel zum Online-Vertrieb. Dabei zeigen sie nicht nur ein gutes Gespür für neue Geschäftsmodelle, sondern übernehmen auch gesellschaftliche Verantwortung und sichern Arbeitsplätze. Als CDU/CSU-Fraktion wollen wir die innovativen Startups weiter durch zwei zentrale Themen stärken: den Zukunftsfonds und die Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Denn die Startups brauchen Kapital und Köpfe.

Der ‚Deep Tech Future Fund‘ wird noch im April gegründet und stockt mit einer Milliarden Euro das Wagniskapital für Startups deutlich auf. Das wird viel Schwung in die Szene bringen und private Co-Investoren ermutigen. Der ‚Deep Tech Future Fund‘ ist ein elementarer Baustein des insgesamt zehn Milliarden Euro schweren Zukunftsfonds für Startup-Unternehmen, den wir vergangenes Jahr als staatliche Förderung aufgelegt haben, um insgesamt bis zu 30 Milliarden Euro an Wagniskapital für das Startup-Ökosystem in Deutschland zu mobilisieren. Gerade in dieser schwierigen Zeit der Pandemie ist der Zukunftsfonds ein klares Bekenntnis zu Innovationen und neuen Ideen. Deshalb erleichtern wir jungen Unternehmen in Zukunftsbereichen den Zugang zu Kapital.

Sehr wichtig ist uns zudem die bessere Ausgestaltung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, damit künftig viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finanziell vom Erfolg ihres Unternehmens profitieren können. Sie ist ein kluges Instrument, um deutsche Startups als Arbeitgeber noch attraktiver zu machen und Talente aus der ganzen Welt zu gewinnen. Dafür müssen allerdings steuerliche und bürokratische Hürden durch das Fondsstandortgesetz abgebaut werden. Mit dem bisherigen Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums sind wir noch nicht zufrieden, denn bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung geht er an den praktischen Bedürfnissen vorbei, etwa weil zeitlich und strukturell zu enge Grenzen gesetzt werden.

Wir fordern daher dringend Nachbesserungen unter anderem in folgenden Punkten: Es braucht auch Steuererleichterungen für Beteiligungen an bereits gewachsenen Unternehmen, die älter als zehn Jahre sind. Denn sonst fallen größere und vielversprechende Startups aus der Regelung heraus. Zudem sollte auf eine vorzeitige Besteuerung der Beteiligung etwa bei einem Arbeitgeberwechsel des Mitarbeiters verzichtet werden. Viel geeigneter wäre es stattdessen, auf den Zeitpunkt abzustellen, wenn die Anteile wirklich verkauft werden. Wir wollen die Regelung zudem auf praxisrelevante Beteiligungsformen wie Anteilsoptionen ausweiten. Außerdem braucht es höhere Freibeträge und Steuerbegünstigungen von Erlösen aus Beteiligungen, die in Unternehmen reinvestiert werden. Wir raten Bundesfinanzminister Scholz dringend, seine starre Haltung bei der Ausgestaltung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung aufzugeben, sonst verbaut er den Startups den Weg, um durchzustarten – und vielen Menschen den Arbeitsmarkt der Zukunft.“

Damit Deutschland als Standort für Startups attraktiver wird

Mit dem großzügigen Zukunftsfonds und einem überzeugenden Fondsstandortgesetz soll vor allem innovativen Startups in der kapitalintensiven Wachstumsphase zugutekommen. Deshalb fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung gestaltet wird, die für Startups sinnvoll ist.

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Bild: Unsplash

 

 

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