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Finanzielle Unterstützung für Unternehmen in der Corona-Krise

Viele Unternehmen sind von den Corona-Auswirkungen stark betroffen und auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Wir zeigen Ihnen, welche Hilfsmaßnahmen bisher beschlossen wurden.

Finanzielle Unterstützung für Unternehmen in der Corona-Krise 

Die Folgen des Corona-Virus sind mittlerweile auf der ganzen Welt zu spüren. In Deutschland sind bereits über 10.000 Fälle bestätigt – und es werden von Tag zu Tag mehr. Die steigende Infektionszahl wirkt sich auch auf Wirtschaft und Unternehmen aus. Viele Unternehmen geraten aufgrund von Auftragsrückgängen und Produktionsausfällen in wirtschaftliche Nöte und verzeichnen schwerwiegende Umsatzeinbrüche. Auch können deshalb Arbeitnehmer teilweise nicht mehr beschäftigt werden.

In dieser verheerenden Lage sind die betroffenen Unternehmen auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium greifen ein: Es wurden und werden weiterhin Maßnahmen erarbeitet, die Unternehmen schützen, Kündigungen vermeiden und Arbeitsplätze sichern sollen. Mithilfe dieser Maßnahmen sollen die Unternehmen es schaffen, die Krise zu bewältigen und an Liquidität gewinnen.

Welche Förderungsmaßnahmen konkret festgelegt wurden, erläutern wir in diesem Beitrag.

Die unterstützenden Förderungen für Unternehmen

Der Maßnahmenkatalog besteht aus einem sogenannten Schutzschild für betroffene Unternehmen und Beschäftigte, das sich in vier Teile gliedert: Neue Regelungen des Kurzarbeitergeldes, die Liquiditätshilfe für Unternehmen, das Milliardenschutzschild für Unternehmen und die europaweite Zusammenarbeit. Auf diese vier Punkte werden wir im Folgenden eingehen.

1. Neue Regelungen für das Kurzarbeitergeld

Das Ziel von Kurzarbeitergeld ist es, die Arbeitnehmer trotz Ausfall der Arbeitsbeschäftigung entlohnen zu können.

Um als Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragen zu können, gelten die folgenden Voraussetzungen und Grundsätze, die durch die Corona-Auswirkungen nun teilweise angepasst und ausgeweitet wurden. Die Erleichterungen gelten rückwirkend zum 1. März.

  • Es muss ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegen, der durch wirtschaftliche Gründe oder unvermeidbare Ereignisse entstand. Dies ist im Falle des Corona-Virus durch die resultierenden Produktions- und Auftragsausfälle gegeben.
  • Des Weiteren muss dieser Arbeitsausfall unvermeidbar sein, das heißt es wurde vor der Antragstellung auf Kurzarbeit alles versucht, die Arbeitnehmer anderweitig zu beschäftigen, wie durch den Abbau von Überstunden oder die Urlaubsgewährleistung.
  • Durch die aktuelle Lage wurde nun festgelegt, dass das Kurzarbeitergeld erhalten werden darf, wenn bereits mindestens 10 % der Arbeitnehmer mit einem 10-prozentigen Bruttolohnausfall betroffen sind. Zuvor lag der Richtwert bei einem Drittel der Arbeitnehmer.
  • Eine weitere Änderung aufgrund der aktuellen Situation ist die Erstattung der Sozialversicherungsabgaben. Diese können nun in voller Höhe von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden.
  • Neu ist nun auch, dass der Anspruch auf Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeiter*innen gilt.

Wenn Sie als Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragen wollen, müssen Sie zuerst eine Anzeige auf Kurzarbeitergeld stellen. Diese wird von der Bundesagentur für Arbeit auf die Erfüllung der Voraussetzungen geprüft und bei positivem Ergebnis kann das Kurzarbeitergeld beantragt und anschließend berechnet werden. Details finden Sie auf der Informationsseite der Bundesagentur für Arbeit.

2. Liquiditätshilfe für Unternehmen

Die finanziellen Verluste der Unternehmen müssen ausgeglichen und die Liquidität unterstützt werden. Dazu treten folgende Maßnahmen in Kraft:

  • Die Stundung von Steuerauszahlungen: Schon immer gilt, dass das Hinausschieben der Steuerzahlung gewährleistet werden kann, wenn die Einziehung der Steuern für das Unternehmen oder die Privatperson aus Existenzgründen nicht möglich ist. Nun soll die Steuerstundung erleichtert werden und die Finanzverwaltung soll keine strengen Anforderungen stellen.
  • Außerdem soll das Vorauszahlen von Steuerpflichtigen erleichtert werden. Wenn vorhergesehen werden kann, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen nun unkomplizierter und schneller herabgesetzt.
  • Eine weitere Maßnahme zur Liquiditätssicherung ist, dass unmittelbar von den Corona-Auswirkungen betroffene Unternehmen bis Ende 2020 nicht mit Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschlägen belastet werden dürfen.

Die Investitionsbank Berlin zum Beispiel bietet die „Rettungsbeihilfe Corona“ an. Von finanziellen Engpässen betroffene Unternehmen können nun Darlehen bis zu 0,5 Millionen Euro mit einer Laufzeit von 6 Monaten beantragen.

3. Milliardenschutzschild für Unternehmen

Auch durch die Maßnahmen des Milliardenschutzschildes sollen die Unternehmen aus ihren finanziellen Nöten gerettet und durch erleichterte Kreditaufnahme unterstützt werden. Geplant sind folgende Förderungen der Bundesregierung:

  • Die bisherigen Programme zur Liquiditätshilfe sollen weiter ausgebaut werden, um den Unternehmen den Zugang zu günstigen Krediten zu erleichtern und allgemein die Liquiditäts-Versorgung der Unternehmen zu erleichtern.
  • Dazu wurden Sonderprogramme bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) entwickelt. Um diese durchführen zu können, wird die KfW von der Bundesregierung unterstützt. Dazu werden Konditionen und Zugangsbedingungen verbessert, die Bedingungen für Unternehmerkredite werden gelockert und den Hausbanken werden Anregungen zur Kreditvergabe dargelegt. Weitere Informationen zu den KfW-Programmen finden Sie hier.

4. Europaweite Zusammenarbeit

Alle notwendigen Maßnahmen, die die Unternehmen in dieser Ausnahmesituation unterstützen, werden mit anderen europäischen Regierungen verknüpft.  Die Bundesregierung trägt zur europaweite Unterstützung von betroffenen Unternehmen bei und beteiligt sich bei der Einrichtung einer Corona Response Initiative.

 

Die Existenz sichern

Diese Maßnahmen für Unternehmen wurden am 17.03.2020 verkündet. Die Bundesregierung will damit den Corona-Folgen entgegenwirken und die Existenz der Unternehmen sowie die Arbeitsplätze sichern. Niemand kann vorhersagen, wie die wirtschaftliche Lage sich weiterentwickeln wird. Die Regierung geht mit den bekanntgemachten Förderungen einen ersten großen Schritt, um Wirtschaft und Unternehmen in dieser Krise zu unterstützen.

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